Trauerschmerzensgeld auch für volljährige Kinder bei Tod eines Elternteils nach einem ärztlichen Behandlungsfehler:

Wie verhält es sich beim Tod eines Elternteiles bei einem ärztlichen Behandlungsfehler - gibt es Trauerschmerzensgeld für volljährige Kinder?

Zur Entscheidung des OGH

Laut OGH bestehen Schutz- und Sorgfaltspflichten aus einem ärztlichen Behandlungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur gegenüber dem Vertragspartner, sondern auch gegenüber Dritten. Der OGH bejahte in der Vergangenheit bereits eine Einbeziehung sowohl von Ehegatten, Lebensgefährten und minderjährigen Kindern in den Schutzbereich des ärztlichen Behandlungsvertrags eines Angehörigen. Nunmehr hat der OGH in einer aktuellen Entscheidung auch klargestellt, dass eine innige familiäre Nahebeziehung zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern für den Vertragspartner nicht unvorhersehbar ist und aufgrund der für gewöhnlich lebenslang bestehenden emotionalen Sonderbeziehung zwischen Eltern und Kinder zu bejahen ist. Unter diesen Voraussetzungen gebührt auch volljährigen Kindern ein Trauerschmerzengeld bei Tod eines Elternteils nach einem ärztlichen Behandlungsfehler.


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