Faire und nachvollziehbare Honorargestaltung

Das Honorar berechnet sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK).
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, ein Pauschal- oder Stundenhonorar zu vereinbaren.
Wir informieren Sie in der Erstberatung ausführlich über die für Sie konkret anfallenden Kosten. Bedenken Sie die grundsätzliche Kostentragungspflicht jener Partei, welche im Prozess obsiegt.
Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung? Wir führen vorab eine Kostendeckungsanfrage durch und wickeln die Causa mit Ihrer Rechtsschutzversicherung direkt ab.
Vor jedem wichtigen Schritt informieren wir darüber, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Ob Sie eine bestimmte Vorgangsweise wählen oder darauf verzichten, entscheiden Sie selbst.
Wir sind Partneranwälte diverser Rechtschutzversicherungen (bsp. ERGO).
Als Vertrauensanwalt des ÖAMTC stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung.