Können Sie eine Privatleistung in Anspruch nehmen, wenn lange Wartezeiten drohen?

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OGH:

Laut einem aktuellen Urteil des OGH - JA.

Die Klägerin begehrte den Ersatz der von ihr für eine MR-Untersuchung aufgewandten Kosten. Angesichts der langen Wartezeiten bei den drei Vertragsinstituten wäre es ihr nicht möglich gewesen, die erforderliche rasche Krankenbehandlung zu erhalten, sodass sie Anspruch auf Erstattung der Kosten des konsultierten Wahlfacharztes habe. Der OGH bestätigte dies.

Das legitime Ziel einer flächendeckenden medizinische Versorgung rechtfertigt es allenfalls, die freie Arztwahl einzuschränken, dass im Fall der Inanspruchnahme eines Wahlfacharztes für hier: Radiologie keine Kostenerstattung gebührt.

Das gelte lt. OGH aber nicht mehr, wenn der Versicherte für eine notwendige und zweckmäßige Krankenbehandlung bei einem Vertragsfacharzt (bzw. -Institut) nicht mehr vertretbare Wartezeiten in Kauf nehmen müsste.


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