Besitzstörung - was ist es und was kann ich tun?

Wir mahnen ab. Die Kosten sollte der Gegner zahlen. Ein Unterlassungsbegehr nehmen wir in die Abmahnung auf. Übermitteln Sie Fotos (Nummerntafel oder Störaktion reicht aus). Wir fragen in KFZ-Angelegenheiten bspw. durch eine Halterauskunft den Halter ab.

Wann Besitzstörung?

Der Besitzer hat das Recht auf ungestörten Besitz.

"Der Besitz mag von was immer einer Beschaffenheit seyn, so ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören“. - ABGB

Mieter gelten auch als Besitzer und können sich gegen Falschparker zur Wehr setzen. 

Die Dauer und die Tageszeit der Störung sind allenfalls von Bedeutung, weil nur sehr geringfügige oder kurze Störungen rechtlich irrelevant bleiben. Wiederholungsgefahr muss bestehen.

  • 30 Tage
  • Abmahnung
  • Besitzstörungsklage

Beispiele:

Unbefugter Zutritt des Vermieters

Unerlaubtes Parken, Kehren, Verstellen oder Wenden auf eigenen Grundstücksflächen/Parkplatz

Unbefugtes Betreten des Eigentums (Verstoß gegen Hausrecht)

Wie lange habe ich Zeit?

Für die Besitzstörungsklage hat man per Gesetz 30 Tage ab Störung Zeit, die Klage einzubringen. Zeit zur Ausmachung des Störers wird Ihnen im Normalfall für einen kurzen Zeitraum genehmigt.


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