Unfall mit einem Elektroscooter ist kein Dienst- oder Arbeitsunfall:

Ein kurzer Überblick. Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an.

OGH:

Laut einem aktuellen Urteil des OGH handelt es sich bei einem E-Scooter nicht um allgemein übliches und sicher handhabbares Verkehrsmittel, sondern um ein „Trendsportgeräte“, dessen Benutzung eine besondere Geschicklichkeit erfordert und das aufgrund der technischen Eigenschaften – insbesondere im Zusammenhang mit dem Lenken und Bremsen – kein sicheres Fahren gewährleistet.

Wenn ein Unfall auf die mit der Bauart bzw. den spezifischen Eigenschaften von E-Scootern verbundene besondere Gefahr zurückzuführen ist, ist dieser Unfall nicht vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, auch dann nicht, wenn bei der Fahrt keine Verkehrsvorschriften verletzt werden.


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