Stellt eine beharrliche Verletzung von Weisungen des Arbeitgebers tatsächlich einen Entlassungsgrund dar?
JA, so der OGH:
In einem aktuellen Fall hat der OGH ausgesprochen, dass auch ein „zu viel“ an Arbeit zur Entlassung führen kann. Im Anlassfall arbeitete der Arbeitnehmer – trotz mehrfacher Aufforderung des Arbeitgebers, dies zu unterlassen – wiederholt auch an Samstagen. Nachdem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erneut aufforderte, am Samstag nicht zu arbeiten, der Arbeitnehmer sich daran aber nicht hielt, wurde er vom Arbeitgeber entlassen. Nach Ansicht des OGH war die Entlassung zulässig, da sich der Arbeitnehmer beharrlich geweigert hat, den Weisungen des Arbeitgebers, an Samstagen nicht zu arbeiten, Folge zu leisten.
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